Mit 23 schon sechsmal vorbestraft Warum bekam dieser Oma-Abzocker einen deutschen Pass?

Von: THILO SCHOLTYSECK 09.01.2024 - 19:00 Uhr

Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) - Kriminelle Ausländer sollen konsequent abgeschoben werden. Das versprechen Politiker immer wieder. Die Wirklichkeit sieht anders aus. So wie im Fall von Mustafa K. (23). Mit 14 Jahren kassierte er seine erste Jugendstrafe. Nur zwei Tage nach der Verurteilung schlug er wieder zu - eingebürgert wurde er trotzdem!

Mustafa K. (23) kassierte gerade Haft-Nachschlag. Er muss fünfeinhalb Jahre hinter Gitter
Foto: Pressebüro Schroedter

Gerade mal wieder aus dem Knast entlassen, zockte Mustafa K. 2021 eine Rentnerin (84) ab. Es ging um 60.000 Euro! Im Strafprozess machte der Staatsanwalt klar, er würde den Kriminellen - der inzwischen sechs Vorstrafen hat- gerne abschieben lassen. "Leider geht das nicht mehr", so der Ankläger zu BILD. Denn: "Inzwischen besitzt er einen deutschen Pass."

Elfriede K. (84) wurde von Mustafa und seinen Komplizen um insgesamt 60.000 Euro geprellt
Foto: THILO SCHOLTYSECK

Betrugsopfer Elfriede K. damals zu BILD: "Er hat mir mein ganzes Erspartes genommen. Selbst vor den 8000 Euro für meine Beerdigung schreckte er nicht zurück."

Wie kam es zur Einbürgerung des vorbestraften Syrers?

Mustafa K. kommt als Minderjähriger 2003 mit seinen Eltern nach Deutschland. Schon in der Grundschule beleidigt und verprügelt er immer wieder Mitschüler. Er ist gerade strafmündig, als er im Juli 2015 zu einer Woche Jugendarrest verurteilt wird.

Ein Jahr später, im Juni 2016, die nächste Jugendstrafe - diesmal wegen "körperlicher Misshandlung von Mitschülern und eines Badegastes im durchaus erheblichen Umfang". Die Richter schreiben ins Urteil: "Er zeigt seit vielen Jahren provozierendes Verhalten. Es geht ihm darum, Macht auszuüben. Er verhält sich respektlos anderen Menschen gegenüber."

Zum vorletzten Prozess fuhr der Oma-Abzocker noch in seiner schwarzen Mercedes-S-Klasse vor, trug Rolex und Luxus-Klamotten
Foto: Steffen Schellhorn

Trotzdem wird der kriminelle Jugendliche anschließend eingebürgert. DENN: Bei der Einbürgerung bleiben Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden sind, laut Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG § 12a) außer Betracht.

Der Staatsanwalt: "Die Einbürgerungs­behörden haben ihren Ermessens­spielraum großzügig für den jungen Kriminellen ausgelegt. Sie hätten lieber warten sollen." Denn schon bei seiner dritten Verurteilung im Juni 2017 hätte er den deutschen Pass nicht mehr bekommen: Als 16-Jähriger kassierte Mustafa K. wegen Raubes, Körperverletzung, Diebstahls und Nötigung drei Jahre Haft.

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Die Strafakte des Oma-Abzockers. Mit 23 Jahren wurde Mustafa K. bereits sechs Mal verurteilt, zu 7,5 Jahren Haft verdonnert.

Aktuell wurde die Haftstrafe des Oma-Abzockers vom Landgericht Dessau (Sachsen-Anhalt) wegen einer Raubstraftat im Drogen-Milieu auf fünfeinhalb Jahre Haft erhöht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt.

Es sieht so aus, als ob der Unabschiebbare unsere Gerichte noch länger beschäftigen wird.


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